Außergerichtliche Beratung

Die außergerichtliche Beratung unterscheidet sich von der außergerichtlichen Vertretung dahingehend, als unsere Tätigkeit im Rahmen der außergerichtlichen Beratung lediglich einen mündlichen Rat, eine Auskunftserteilung und/oder eine Gutachtenerstellung betrifft. Im Rahmen einer außergerichtlichen Vertretung hingegen treten wir für Sie als Ihr Rechtsbeistand nach außen gegenüber der Gegenseite (Behörden, Mieter/Vermieter, Arbeitgeber/Arbeitnehmer, Ehepartner/Lebenspartner etc.) zur Vertretung Ihrer Interessen in Erscheinung.

Für den Fall einer Erstberatung erlaubt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Erhebung einer Gebühr von maximal 190 EUR netto zzgl. etwaig angefallener Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Dabei umfasst die Erstberatung ein Erstgespräch und eine Empfehlung des Anwalts, wie Sie sich in einer bestimmten Situation, derentwegen Sie sich an den Anwalt ratsuchend gewandt haben, verhalten sollen.

Geht die Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts über die bloße Erstberatung hinaus, kann der Anwalt für seine Tätigkeit eine Gebühr von maximal 250 EUR netto zzgl. etwaig angefallener Auslagen und der gesetzlichen Mehrwertsteuer zur Abrechung bringen.