Grundlagen der Vergütung

Für Sie ist es vor unserer Mandatierung wichtig zu wissen welche Kosten auf Sie zukommen. Hierzu gilt grundsätzlich Folgendes:

Im Rahmen der Abrechnung ihrer Gebühren unterscheiden Rechtsanwälte zwischen der Vergütung für die außergerichtliche Beratung, für die außergerichtliche Vertretung sowie für die gerichtliche Vertretung.

Dabei erfolgt die Abrechnung der anwaltlichen Vergütung entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer mit dem Mandanten individuell zu treffenden Vergütungsvereinbarung. Der Abschluss solcher Vergütungsvereinbarungen ist unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben immer möglich.

Soweit eine gerichtliche Vertretung des Mandanten durch den Anwalt erfolgt, ist der Anwalt mindestens zur Abrechung der gesetzlichen Gebühren verpflichtet. Eine Vereinbarung die die Unterschreitung dieser gesetzlichen Gebühren der gerichtlichen Vertretung vorsieht, ist dem Anwalt nicht erlaubt. Eine Abweichung von den gesetzlichen Gebühren durch eine Vergütungsvereinbarung, die eine höhere Vergütung vorsieht als die der gesetzlichen Gebühren ist jedoch auch im Rahmen der gerichtlichen Vertretung erlaubt.